Lohnt sich Mieterstrom 2024 mehr als vorher? Für Vermieter und für Mieter?

Lohnt sich Mieterstrom 2024?

Lohnt sich Mieterstrom 2024 mehr als vorher? Für Vermieter und für Mieter?

1. Was hat sich beim Mieterstrom 2024 geändert?

Das Jahr 2024 brachte signifikante Änderungen für das Mieterstrommodell. Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 im Mai 2024 wurde die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ eingeführt. Diese Neuerung vereinfacht den Prozess erheblich, indem Vermieter nun Solarstrom direkt an ihre Mieter liefern können, ohne als Vollversorger auftreten zu müssen.

Die Obergrenze für die maximale installierte Leistung wurde von 100 kWp auf 1.000 kWp angehoben, was die Rentabilität von Mieterstromprojekten deutlich verbessert. 1.000 kWp reichen zur Versorgung von etwa 250 bis 350 Wohnungen mit Komfortstrom.

Welche rechtlichen Änderungen bringt das Solarpaket 1 für Mieterstrom?
Vermieter und Mieter schließen einen Gebäudestromnutzungsvertrag für Mieterstrom 2024.

2. Welche wirtschaftlichen Vorteile bietet Mieterstrom 2024?

Die wirtschaftliche Attraktivität von Mieterstrom hat sich durch das Solarpaket 1, 2024 merklich gesteigert. Vermieter können nun von einer vereinfachten Abrechnung profitieren, da die Pflicht zur monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Abrechnung entfallen ist. Zudem können bei der Vermarktung des vor Ort erzeugten Stroms Renditen über 100% erzielt werden.

Dies macht Mieterstrom zu einem gewinnbringenden Geschäftsmodell für Vermieter bei gleichzeitig einer kostensparenden Option für Mieter.

3. Wie wirken sich die technischen Neuerungen auf die Umsetzung von Mieterstrom aus?

Das Solarpaket 1 bringt mehrere technische Neuerungen, die die Umsetzung von Mieterstromprojekten erleichtern:

  1. Erhöhung der Leistungsgrenzen: Die Ausschreibungsgrenze für Photovoltaik-Dachanlagen wurde auf 750 Kilowatt angehoben. Dies ermöglicht größere Mieterstromanlagen ohne Teilnahme an Ausschreibungen.
  2. Vereinfachung bei Anlagenzertifikaten: Das Anlagenzertifikat muss erst ab einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt oder einer installierten Leistung von mehr als 500 Kilowatt vorgelegt werden. Für kleinere Anlagen reicht ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate.
  3. Erleichterungen bei der Anlagenzusammenfassung: Es gibt nun Ausnahmen für die Zusammenfassung von Dachanlagen hinter verschiedenen Netzanschlusspunkten. Dies vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen bei Mieterstromprojekten.
  4. Repowering-Möglichkeit: Erstmals wird das Repowering auch für Photovoltaik-Dachanlagen ermöglicht. Module können gegen leistungsstärkere ausgetauscht werden, ohne dass ein Schaden vorliegen mus.
  5. Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB): Sondervorgaben durch Verteilnetzbetreiber sind nur noch in bestimmten Fällen zulässig. Dies vereinfacht den Netzanschluss von Mieterstromanlagen.
  6. Ausweitung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens: Das Verfahren gilt nun für Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung (vorher 10,8 Kilowatt). Für Anlagen bis 100 Kilowatt sind weitere Vereinfachungen vorgesehen.
  7. Einführung des neuen Messkonzepts für die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“: Dieses Konzept sieht vor, dass der Gesamtverbrauch jedes Teilnehmers viertelstündlich erfasst wird. Der auf dem Dach erzeugte Solarstrom wird nach einem festgelegten Schlüssel auf die Teilnehmer verteilt. Der restliche Strombedarf wird vom öffentlichen Stromnetz geliefert.

Diese technischen Neuerungen zielen darauf ab, die Installation und den Betrieb von Mieterstromanlagen zu vereinfachen und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Sie ermöglichen flexiblere und leistungsfähigere Anlagenkonzepte und reduzieren gleichzeitig den bürokratischen Aufwand für Anlagenbetreiber.

Potenzial für Mieterstrom 2024 Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Potenzial für Mieterstrom 2024 nach dem Modell ‚Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung‘.

4. Welche rechtlichen Erleichterungen gibt es für Mieterstrom 2024?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mieterstrom wurden 2024 deutlich vereinfacht. Die Einführung der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ befreit Vermieter von vielen energierechtlichen Pflichten. Die Stromkennzeichnungspflicht entfällt, und die Anmeldung beim Netzbetreiber wurde durch eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister ersetzt. Diese und weitere Vereinfachungen reduzieren den bürokratischen Aufwand erheblich und machen Mieterstromprojekte für mehr Vermieter zugänglich.

5. Wie hat sich das Potenzial für Mieterstrom 2024 entwickelt?

Das Potenzial für Mieterstrom hat sich 2024 signifikant erweitert. Laut aktuellen Schätzungen könnten bis zu 14,3 Millionen Mieterhaushalte in 1,9 Millionen Gebäuden von Mieterstrom profitieren. Das Zubaupotenzial für die Stromerzeugung wird auf beeindruckende 43 TWh geschätzt. Diese Zahlen verdeutlichen die enorme Bedeutung von Mieterstrom für eine erfolgreiche Energiewende und unterstreichen das große, bisher ungenutzte Potenzial.

6. Welche Herausforderungen bestehen trotz der Verbesserungen?

Trotz der zahlreichen Verbesserungen bleiben einige Herausforderungen bestehen. Die Umsetzung von Mieterstromprojekten in Bestandsgebäuden kann aufgrund der erforderlichen Umbaumaßnahmen kostspielig sein.

Zudem fehlen noch bundesweit einheitliche Standards für Zählermethoden, Abrechnungen und Meldeprozesse bei den verschiedenen Netzbetreibern. Diese Faktoren können die flächendeckende Implementierung von Mieterstrom weiterhin erschweren.

Seit mehreren Jahren bieten eine Reihe von Startups, oft Partner von etablierten Firmen, Lösungen für möglicherweise komplexe Aufgabenstellungen für die digitale Erfassung und Abrechnung von Mieterstromprojekten.

Installation einer Mieterstrom-Anlage auf Mehrfamilienhaus
Installation einer Mieterstrom-Anlage auf Mehrfamilienhaus.

7. Fazit: Lohnt sich Mieterstrom 2024 mehr als zuvor?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich Mieterstrom 2024 deutlich mehr lohnt als in den Vorjahren. Die vereinfachten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, die erweiterten Fördermöglichkeiten und das gestiegene Potenzial machen Mieterstromprojekte attraktiver denn je.

Vermieter können von zusätzlichen Einnahmequellen profitieren, während Mieter von günstigeren Strompreisen und einer nachhaltigen Energieversorgung profitieren.

Die Herausforderungen, die noch bestehen, werden durch die zahlreichen Vorteile mehr als aufgewogen. Mieterstrom hat sich 2024 zu einer vielversprechenden Option für die Zukunft der urbanen Energieversorgung entwickelt.


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