Wie können Mieter vom Solarpaket 1 profitieren?

Wie können Mieter vom Solarpaket 1 profitieren?

Für Mieter gibt es zwei Möglichkeiten, vom Solarpaket 1 und von dadurch reduzierten Strompreisen zu profitieren:

I. Mieter können vom Solarpaket 1 per „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ profitieren

1. Was bedeutet das Solarpaket 1 für Mieter?

Das Solarpaket 1, welches im Mai 2024 in Kraft trat, hat die Rahmenbedingungen für Mieterstrom deutlich verbessert. Mieter können nun einfacher von lokal erzeugtem Solarstrom profitieren. Die Einführung des Modells der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ ermöglicht es Vermietern, Solarstrom unkomplizierter an ihre Mieter zu liefern. Diese Neuerung reduziert bürokratische Hürden und macht das Konzept für alle Beteiligten attraktiver.

2. Wie funktioniert die neue „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“?

Im Rahmen der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ können Vermieter oder Dritte eine Photovoltaikanlage auf einem Gebäude und Nebengebäuden betreiben und den erzeugten Strom direkt an die Bewohner liefern. Der Clou dabei ist, dass Vermieter nicht mehr als Vollversorger auftreten müssen. Mieter erhalten einen festgelegten Anteil am Solarertrag und können für ihren restlichen Strombedarf eigenständig einen Vertrag mit einem Anbieter ihrer Wahl abschließen. Dies vereinfacht den Prozess erheblich und macht Mieterstrom für mehr Gebäude realisierbar.

Solarpaket 1, 2024: Mieter profitieren von Anlagen nach dem Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
Solarpaket 1, 2024: Mieter profitieren von Anlagen nach dem Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.

3. Welche Vorteile haben Mieter durch das neue Modell?

Mieter profitieren in mehrfacher Hinsicht von der neuen Regelung:

  • Zunächst einmal erhalten sie Zugang zu lokal erzeugtem Solarstrom.
  • Die Preise für diesen Strom sind in der Regel günstiger als der Bezug aus dem öffentlichen Netz, da bestimmte Umlagen und Netzentgelte entfallen.
  • Darüber hinaus behalten Mieter ihre Wahlfreiheit bei der Stromversorgung, da sie nur einen Teil ihres Bedarfs über den Mieterstrom decken müssen.

Dies ermöglicht eine flexible und kostengünstige Stromversorgung.

4. Gibt es Einschränkungen oder Nachteile für Mieter?

Während das neue Modell viele Vorteile bietet, gibt es einige Punkte, die Mieter beachten sollten. Die Verfügbarkeit von Mieterstrom hängt davon ab, ob der Vermieter eine entsprechende Anlage installiert. Zudem kann die Menge des verfügbaren Solarstroms je nach Wetterbedingungen und Jahreszeit schwanken. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Mieterstrom nur einen Teil des Gesamtbedarfs decken wird und ein zusätzlicher Stromvertrag notwendig bleibt.

5. Wie wirkt sich das Solarpaket 1 auf die Stromkosten für Mieter aus?

Das Solarpaket 1 kann die Stromkosten für Mieter zu senken. Der lokal erzeugte Solarstrom ist oft günstiger als Strom aus dem öffentlichen Netz. Allerdings entfällt durch die Einführung der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ der bisherige Mieterstromzuschlag. Dies könnte in einigen Fällen dazu führen, dass die Kostenersparnis geringer ausfällt als bei früheren Mieterstrom-Modellen. Dennoch überwiegen in der Regel die wirtschaftlichen Vorteile für Mieter.

2024: Gemäß Solarpaket 1 können Balkonkraftwerke mit Speicher bis 2 kWp pro Wohneinheit installiert werden, auch auf dem Vordach über den Garagen.
2024: Gemäß Solarpaket 1 können Balkonkraftwerke mit Speicher bis 2 kWp pro Wohneinheit installiert werden, auch auf dem Vordach über den Garagen.

6. Wie kann ein Mieter von dem neuen Modell profitieren?

Um von dem neuen Mieterstrom-Modell zu profitieren, sollten Mieter aktiv auf ihre Vermieter zugehen und Interesse an einer solchen Lösung bekunden. Sie können sich über die Möglichkeiten der Gebäudestromanlage, in der Regel eine PV-Anlage, informieren und gemeinsam mit anderen Mietern Initiative zeigen. Es ist ratsam, die Konditionen des angebotenen Mieterstroms genau zu prüfen und mit alternativen Stromanbietern zu vergleichen, um die beste Lösung für den individuellen Bedarf zu finden.

7. Welche Zukunftsperspektiven bietet das Solarpaket 1 für Mieter?

Das Solarpaket 1 ist ein wichtiger Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien im urbanen Raum. Für Mieter eröffnet es die Perspektive, aktiv an der Energiewende teilzunehmen, ohne selbst in eine Solaranlage investieren zu müssen. In Zukunft könnte dies zu einer breiteren Verfügbarkeit von Mieterstrom-Angeboten führen. Möglicherweise werden auch weitere Innovationen wie die Integration von Stromspeichern oder die Kopplung mit Elektromobilität das Angebot für Mieter noch attraktiver gestalten.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW sagt:

„Mit dem Solarpaket 1 kommen wir einen guten Schritt weiter bei der erneuerbaren Energieversorgung im Quartier. Die neuen Regelungen bedeuten eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Mieterstrom.“


II. Mieter können vom Solarpaket 1 per Balkonkraftwerk profitieren

1. Was sind die Neuerungen für Balkonkraftwerke im Solarpaket 1?

Das Solarpaket 1 bringt wesentliche Erleichterungen für Betreiber von Balkonkraftwerken. Die Anmeldung wurde vereinfacht, sodass nun lediglich eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich ist. Die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Zudem wurde die maximal zulässige Leistung auf 2 Kilowatt peak erhöht, was die Effizienz dieser Anlagen steigert.

Solarpaket 1: Balkonkraftwerke, hier installiert auf dem Dach. Das erhält ein einheitliches Gebäudebild.
Solarpaket 1: Mehrere Balkonkraftwerke, hier installiert nebeneinander auf dem Dach sind ebenfalls möglich. Das erhält das einheitliches Gebäudebild.

2. Welche technischen Anforderungen gelten für Balkonkraftwerke, auch Stecker-Solar-Geräte genannt?

Die technischen Vorgaben für Stecker-Solar-Geräte wurden gelockert. Es ist nicht mehr zwingend erforderlich, vor der Inbetriebnahme einen geeichten Zweirichtungszähler zu installieren. Übergangsweise werden auch die alten, rückwärtsdrehenden Zähler toleriert. (Das führt dazu, dass tagsüber nicht verbrauchter Strom „im Stromnetz gespeichert“ wird und den alten, schwarzen Zähler rückwärts dreht.) Sobald der Netzbetreiber durch die Anmeldung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister erfährt, wird er den alten Zähler gegen einen neuen Zähler mit Rücklaufsperre austauschen. So wird kein Strom mehr „im Netz gespeichert“.

Die Lockerungen des Solarpaket 1 reduzieren die Einstiegshürden für Mieter erheblich. Ebenso ist der Anschluss an normale Steckdosen schon immer möglich. Das wird (schon immer) durch automatische Abschalteinrichtungen in den Wechselrichtern der Balkonkraftwerke abgesichert.

Tipps:

3. Wie wirkt sich das Solarpaket 1 auf die Wirtschaftlichkeit von Balkonkraftwerken aus?

Die erhöhte Leistungsgrenze von 2 Kilowatt ermöglicht es Mietern, mehr Strom zu erzeugen und somit ihre Stromkosten stärker zu senken. Gleichzeitig entfallen durch die vereinfachte Anmeldung potenzielle Zusatzkosten. Die Amortisationszeit von Photovoltaik-Balkonanlagen verkürzt sich dadurch tendenziell auf ca. 2-3 Jahre, was die Attraktivität dieser Anlagen für Mieter steigert.

Vermieter installieren einheitliche Balkonkraftwerke für ihre Mieter und vermieten die Anlagen pro Wohneinheit.
Vermieter installieren einheitliche Balkonkraftwerke für ihre Mieter und vermieten die Anlagen je Wohnung.

4. Welche rechtlichen Aspekte müssen Mieter beachten?

Durch die Erleichterungen des Solarpaket 1 kann ein Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks seit 2024 nicht mehr grundsätzlich verbieten. Ausnahmen gibt es dennoch. Die Eigenverantwortung des Mieters für den sicheren Betrieb der Anlage bleibt bestehen.

Dem Vermieter steht es frei, einheitliche Balkonkraftwerke am Balkon oder auf dem Dach für alle oder einen Teil der Wohneinheiten zu installieren. Die Kosten können auf Basis einer Vereinbarung mit dem Mieter weiterberechnet werden.

5. Wie fügt sich das Balkonkraftwerk in das Konzept der Energiewende ein?

Balkonkraftwerke tragen zur dezentralen Energieversorgung bei und ermöglichen es Mietern, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Sie reduzieren den Bedarf an Netzstrom und entlasten somit das öffentliche Stromnetz in der Strasse. In Kombination mit anderen Maßnahmen des Solarpakets 1, wie der Förderung von Mieterstrom, bilden sie einen wichtigen Baustein für eine nachhaltigere Energieversorgung in Wohngebäuden.

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