‚Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung‘ versus ‚klassischer Mieterstrom‘
Wie unterscheidet sich die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ vom klassischen Mieterstrom?
1. Grundlegende Konzepte und Ziele
Beide Modelle, die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ und der klassische Mieterstrom, zielen darauf ab, Solarenergie in Mehrfamilienhäusern zu fördern. Sie ermöglichen es Bewohnern, von lokal erzeugtem Strom zu profitieren. Der Hauptunterschied liegt in der Umsetzung und den regulatorischen Anforderungen. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, eingeführt mit dem Solarpaket 1 im Mai 2024, bietet eine vereinfachte Alternative zum komplexeren klassischen Mieterstrommodell. Auch wurden durch das Solarpaket 1 die Einsatzmöglichkeiten auf Gewerbeimmobilien erweitert.
2. Versorgungspflicht und Stromlieferung
Ein wesentlicher Unterschied betrifft die Versorgungspflicht. Beim klassischen Mieterstrom muss der Anbieter als Vollversorger auftreten und die gesamte Strommenge die Mieter sicherstellen. Im Gegensatz dazu entfällt bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung diese Pflicht. Der Betreiber der sogenannten Gebäudestromanlage (meistens eine PV-Anlage mit Speicher) liefert lediglich den erzeugten Solarstrom. Mieter behalten ihre eigenen Stromverträge für den zusätzlichen Bedarf. Dies reduziert den administrativen Aufwand für den Anlagenbetreiber erheblich.
3. Abrechnungsmodalitäten und Messkonzepte
Die Abrechnung gestaltet sich bei beiden Modellen unterschiedlich. Beim klassischen Mieterstrom erfolgt eine Gesamtabrechnung, die sowohl den Solarstrom als auch den zugekauften Netzstrom umfasst. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erfordert ein komplexeres Messkonzept. Hier muss der Verbrauch jedes Teilnehmers viertelstündlich erfasst werden. Der erzeugte Solarstrom wird nach einem festgelegten Schlüssel auf die Teilnehmer verteilt. Dies kann entweder statisch oder dynamisch erfolgen.
4. Förderung und wirtschaftliche Aspekte
Beim klassischen Mieterstrom können Anlagenbetreiber einen Mieterstromzuschlag erhalten, was die Wirtschaftlichkeit verbessert.
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sieht diesen Zuschlag nicht vor.
Allerdings entfallen hier andere Kosten und Verpflichtungen, wie die Beschaffung von Reststrom.
Die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit hängt von den spezifischen Gegebenheiten des Projekts ab.
5. Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich deutlich. Das klassische Mieterstrommodell unterliegt strengeren Regulierungen, einschließlich energierechtlicher Pflichten. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, geregelt im neuen § 42b EnWG, bietet mehr Flexibilität. Sie erlaubt beispielsweise eine freiere Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Anlagenbetreiber und Stromnutzern.
6. Anwendungsbereich und Zielgruppen
Während das klassische Mieterstrommodell primär auf Wohngebäude ausgerichtet ist, eignet sich die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sowohl für Wohngebäude als auch für Gewerbeimmobilien. Dies erweitert den Anwendungsbereich und ermöglicht eine breitere Nutzung von Solarenergie in verschiedenen Gebäudetypen.
Links:
- Vergleich mit Tabelle bei Metergridd.de
- Vergleich bei Energie.node
Vergleich ‚Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung‘ versus Mieterstrom
Aspekt | Mieterstrom bis 2023 | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ab 2024 |
---|---|---|
Definition | Einengendes Modell zur Bereitstellung von Solarstrom nur an private Mieter in Wohngebäuden. | Vereinfachtes Modell zur Stromversorgung in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. |
Zielgruppe | Primär für Wohngebäude. | Für Wohngebäude und für Gewerbeimmobilien |
Versorgungspflicht | Anbieter musste als Vollversorger auftreten. | Wegfall der Vollversorgerpflicht. |
Mieterstromzuschlag | Kann (niedrigen) Mieterstromzuschlag erhalten. | Kein Anspruch auf (niedrigen, einschränkenden) Mieterstromzuschlag. |
Flexibilität im Anlagenkonzept | Geringe Flexibilität im Anlagenbau und Messkonzept erzeugte komplexe Lösungen. | Höhere Flexibilität: – auch PV auf Nebengebäuden nutzbar. – Messkonzept pro Hausanschluß – nicht pro Immobilienanlage. |
Bürokratischer Aufwand | Höherer bürokratischer Aufwand. | Weniger bürokratischer Aufwand. Tipp: noch weniger Aufwand -> siehe unten. |
Technische Umsetzung Messkonzept | Komplexes Messkonzept für Vollversorgung durch Vermieter/Dienstleister | Messkonzept Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: – Interne Verteilung des Solarstroms, – Reststrom aus dem öffentlichen Netz. |
Tipp | Smart Home Academy Modell: – ohne Zählerwechsel, – ohne Vertragswechsel der Mieter | Mieterstrom: einfach machen! Interessiert? -> Jetzt per E-Mail anfragen |
Diese Tabelle bietet eine Übersicht über die Unterschiede zwischen den beiden Modellen und kann helfen, die jeweiligen Vor- und Nachteile besser zu verstehen.
Kernpunkte aus dem Vergleich:
- Beim alten Mieterstrom musste der Anbieter als Vollversorger auftreten, während bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung diese Pflicht entfällt.
- Mieterstrom kann einen Mieterstromzuschlag erhalten, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung hingegen nicht.
- Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet mehr Flexibilität und weniger bürokratischen Aufwand im Vergleich zum Mieterstrom.
- Beide Modelle zielen darauf ab, die Nutzung von Solarenergie in Mehrfamilienhäusern zu fördern, setzen dies aber auf unterschiedliche Weise um.
- Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eignet sich auch für Gewerbeimmobilien, während Mieterstrom auf Wohngebäude ausgerichtet ist.
Links:
[1] https://www.noerr.com/de/insights/solarpaket-neuregelung-des-mieterstroms
[2] https://www.nachhaltiges-zuhause.de/pv-gemeinschaftliche-gebaeudeversorgung
[3] https://energieguru.tips/photovoltaik/solarpaket-i-erklaerung/
[4] https://www.metergrid.de/blog/mieterstromzuschlag-ein-umfassender-uberblick-uber-die-forderung-und-voraussetzungen
[5] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726
[6] https://raue.com/aktuell/branchen/energie-und-klimaschutz/solarpaket-1-einfuehrung-der-gemeinschaftlichen-gebaeudeversorgung/
[7] https://www.viessmann.de/de/wissen/gesetze-und-verordnungen/mieterstrom.html