Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Vorteile seit Solarpaket 1, 2024
Welche Vorteile bietet die neue „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ gemäß Solarpaket 1, 2024?
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Das Solarpaket 1, Mai 2024, räumt viele Steine aus dem Weg. In diesem Beitrag wird zusammengefasst, wie PV-Strom vom Dach und Strom aus der Strasse nun einfach kombiniert werden können.
1. Vereinfachte Stromversorgung für Mehrparteienhäuser
Neu: Seit dem Solarpaket 1, 2024, ermöglicht die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eine unkomplizierte Verteilung von lokal erzeugtem Solarstrom innerhalb eines Gebäudes. Vermieter oder Dritte können nun ohne großen bürokratischen Aufwand Photovoltaikanlagen betreiben und den Strom an die Bewohner liefern. Dies führt zu einer effizienteren Nutzung erneuerbarer Energien in Wohn- und Gewerbeimmobilien.
2. Wegfall der Vollversorgungspflicht
Ein wesentlicher Vorteil des neuen Modells ist der Wegfall der Vollversorgungspflicht. Anlagenbetreiber müssen nicht mehr die gesamte Stromversorgung der Bewohner sicherstellen. Stattdessen bezieht sich der Gebäudestromnutzungsvertrag ausschließlich auf den vor Ort erzeugten Mieterstrom. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für Mieterstrom 2024 erheblich und macht das Modell für Vermieter attraktiver.
3. Befreiung von Lieferantenpflichten durch ‚Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung‘
Die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ befreit Anlagenbetreiber von wesentlichen Lieferantenpflichten gemäß §§ 40 ff. EnWG. Diese Vereinfachung ermöglicht es auch kleineren Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften, Solarstrom-Projekte umzusetzen, ohne sich mit komplexen regulatorischen Anforderungen auseinandersetzen zu müssen.
4. Flexibilität für Mieter und Bewohner
Mieter und Bewohner profitieren von der Flexibilität des neuen Modells gemäß Solarpaket 1. Sie können den lokal erzeugten Solarstrom nutzen, sind aber nicht an eine Vollversorgung gebunden. Für den zusätzlichen Strombedarf können die Bewohner/Mieter eigenständig Verträge mit herkömmlichen Anbietern abschließen. Dies gewährleistet Wahlfreiheit und ermöglicht es den Bewohnern, von günstigen Mieterstrom-Strompreisen zu profitieren.
5. Beitrag zur Energiewende
Die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Durch die vereinfachte Umsetzung von Solarstrom-Projekten in Mehrparteienhäusern wird die Nutzung erneuerbarer Energien im urbanen Raum gefördert. Dies führt zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen und unterstützt die Dezentralisierung der Energieversorgung.
6. Wirtschaftliche Vorteile für Vermieter durch Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Vermieter und Immobilienbesitzer können von wirtschaftlichen Vorteilen profitieren:
- Die Installation einer Gebäudestromanlage kann zur Wertsteigerung der Immobilie beitragen und zusätzliche Einnahmen generieren.
- Zudem können in der Regel steuerliche Vorteile geltend gemacht werden, was die Attraktivität solcher Investitionen erhöht.
7. Verbraucherschutz bleibt gewährleistet
Trotz der Vereinfachungen bleiben wesentliche Verbraucherschutzregelungen erhalten. Das Recht auf freie Lieferantenwahl wird durch ein Kopplungsverbot des Gebäudestromnutzungsvertrags mit dem Mietvertrag gesichert. Zudem gelten Vorgaben zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, die die Interessen der Bewohner schützen.