Dürfen Mieter in Mehrfamilienhäusern je ein eigenes Balkonkraftwerk betreiben

Dürfen Mieter in Mehrfamilienhäusern je ein eigenes Balkonkraftwerk betreiben?

Dürfen Mieter in Mehrfamilienhäusern jeweils ein eigenes Balkonkraftwerk betreiben?

1. Die neue Rechtslage: Balkonkraftwerke in Mehrfamilienhäusern

Balkonkraftwerke in Mehrfamilienhäusern: Gute Nachrichten für Sonnenanbeter in Mietwohnungen! Seit Juli 2024 haben Mieter das Recht, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Der Bundestag hat nämlich ein Gesetz verabschiedet, das Vermietern und Eigentümergemeinschaften den Riegel vorschiebt, wenn’s um die Verweigerung von Mini-Solaranlagen geht. Jetzt können sie nicht mehr einfach so „Nö“ sagen, ohne ’nen triftigen Grund zu haben.



2. Was bedeutet das konkret?

Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) werden Balkonkraftwerke jetzt als „Steckersolargeräte“ bezeichnet und gelten als privilegierte Baumaßnahmen. Das heißt, Mieter haben einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihnen ein Balkonkraftwerk erlaubt. Aber Vorsicht: Das ist kein Freifahrtschein! Man sollte trotzdem mit dem Vermieter sprechen, bevor man loslegt.

3. Technische Aspekte

Klar, so’n Balkonkraftwerk ist nicht gerade federleicht. Ein Solarmodul wiegt etwa 20 Kilo. Da muss man schon gucken, ob der Balkon das packt. Und dann ist da noch die Sache mit dem Sicherheitsabstand zum Nachbarhaus – je nach Bundesland zwischen 0,5 und 1,25 Meter. Nicht zu vergessen: Die Anlage sollte so angebracht werden, dass man sie später ohne Spuren wieder abmontieren kann.

Ertragsmonitoring des Balkonkraftwerks per WLAN und App
Ertragsmonitoring des Balkonkraftwerks per WLAN und App.

4. Elektrische Sicherheit

Jetzt wird’s technisch: Die Einspeiseleistung darf 800 Watt nicht überschreiten. Außerdem braucht’s ’nen geeigneten Stromanschluss, z.B. eine Einspeisesteckdose oder eine herkömmliche Schuko-Steckdose. Am besten lässt man das von ’nem Elektriker checken. Sicherheit geht vor, Leute!

5. Praktische Umsetzung: Balkonkraftwerke in Mehrfamilienhäusern

Bevor man sich ein Balkonkraftwerk zulegt, sollte man prüfen, ob der Balkon überhaupt dafür geeignet ist. Wie ist die Ausrichtung? Gibt’s genug Platz? Und wie sieht’s mit der Tragfähigkeit aus? All das sind Faktoren, die die Effizienz der Anlage beeinflussen.



6. Genehmigung von Balkonkraftwerken in Mehrfamilienhäusern

Auch wenn Vermieter jetzt nicht mehr grundlos ablehnen dürfen, heißt das nicht, dass man einfach drauflos installieren kann. Es ist ratsam, eine schriftliche Genehmigung einzuholen. So vermeidet man Ärger und hat alles schwarz auf weiß.


Fazit:

  • Ja, Mieter in Mehrfamilienhäusern dürfen jetzt grundsätzlich ein eigenes Balkonkraftwerk betreiben.
  • Aber es gibt einiges zu beachten. Am besten spricht man vorher mit dem Vermieter und lässt sich von ’nem Fachmann beraten. Dann steht dem eigenen Mini-Kraftwerk auf dem Balkon nichts mehr im Wege!

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